Wichtige Hinweise
Nachfolgend finden Sie einen Zusammenstellung der wichtigsten Regelungen, Gesetze und Gebote, die dem harmonischen Miteinander in unserer Kleingartenanlage, als auch der Orientierung unserer Mitglieder dienen sollen:
Schließzeiten unserer Kleingartenanlage
Abhängig von der Gartensaison sind unsere Türen zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Gartensaison (1. April – 30. September): von 10:00 – 20:00 Uhr
- Winterhalbjahr (1. Oktober – 31. März): ganztägig geschlossen
Einzige Ausnahme im Winterhalbjahr stellt die Tür am Haupteingang dar.
Da der Zugang zur Gaststätte ganzjährig gewährleistet sein muss, kann diese während der Öffnungszeiten der Gaststätte offen bleiben.
Der Wirt kümmert sich darum, diese nach Feierabend zu verschließen.
Mittagsruhe & andere Vorschriften

Während der Gartensaison (Sommerhalbjahr) ist die Mittagsruhe von Montag bis Sonntag in der Zeit von 13.00 – 15.00 Uhr einzuhalten.
An Sonn- und Feiertagen dürfen motorbetriebene Garten- bzw. Bodenbearbeitungsgeräte und lärmbezogene Gartengeräte nicht benutzt werden (s. Kleingartenordnung Punkt 2.3).
Es sei darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen, die eine schriftliche Abmahnung durch den Vorstand zur Folge haben, gemäß Gebührenordnung des Vereines kostenpflichtig sein können!
Einzige Ausnahme:
Bei kleineren Kindern (bis ca. 5 Jahren), die sich in Begleitung einer Aufsichtsperson auf dem Weg zum/vom eigenen Garten befinden, drückt der Vorstand gerne mal ein Auge zu. 😉
Voraussetzung ist, dass das Fahrtempo angemessen ist und niemand gefährdet wird!
Einhaltung der Drittelregelung als Grundlage der Gemeinnützigkeit des Vereins
Das wird spannend! 😉
Alles rund ums Bauen
Sämtliche Baumaßnahmen im Kleingarten sind genehmigungspflichtig!
Gesetzliche Grundlage bilden das Bundeskleingartengesetz und die Kleingartenordnung, welche in den Punkten 6 & 7 die Baumaßnahmen regelt.
Genehmigungspflichtig sind neben dem Bau einer neuen oder der Erweiterung einer bestehenden Laube u.a.:
- das Aufstellen eines Pools oder Trampolins,
- Gartenteiche,
- Grillkamine (gemauert),
- Gewächshäuser & Hochbeete,
- Spielgeräte für Kinder (z.B. Schaukel, Sandkasten, Wippe),
- Terrassen & Pergolen etc.
Vor Baubeginn ist ein Bauantrag beim Vorstand einzureichen (s. Bereich Download).
Die Baumaßnahmen dürfen erst nach schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand ausgeführt werden.