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Grundsteuerreform 2025 – Mitwirkungspflicht!

Unsere Mitwirkungspflicht beim Erfassung der Lauben > 30 m2

Im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 sind wir vom Grundstückseigentümer, der Stadt Leipzig, über den Stadtverband aufgefordert worden, die bis spätestens 30. April die Anzahl der Parzellen mit Lauben > 30 m2 zu melden.

Gemäß § 228 Bewertungsgesetz (BewG) sind die Bodeneigentümer erklärungs- und anzeigepflichtig. Bei einem fremden Gebäude auf diesem Grund muss dies unter Mitwirkung des wirtschaftlichen Eigentümers des Gebäudes (also uns Pächtern) erfolgen.

Wir fordern deshalb unsere Mitglieder auf, die benötigten Daten wahrheitsgemäß in Form einer Selbstauskunft (s. Vordruck) zu erfassen und bis spätestens Montag, den 10.04.2023 beim Vorstand abzugeben.

Gut zu wissen:

Der Vorstand übermittelt an den Stadtverband keinerlei persönlichen Daten der Pächter, nicht einmal die Gartennummer!

Es werden ausschließlich folgende Daten an den Stadtverband übermittelt:

  • Anzahl der Lauben > 30 m2 inkl. überdachtem Freisitz
  • Brutto-Grundfläche der betroffenen Gärten