Frühjahrsstürme? Kein Problem!
Die Sache mit der Verkehrssicherungspflicht
Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass jeder Pächter für seinen Garten und den darin befindlichen Objekten einer Verkehrssicherungspflicht unterliegt.
Unter der Verkehrssicherungspflicht versteht man, daß derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die Pflicht hat, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.
Bitte sichern Sie deshalb sämtliche Gegenstände, wie z.B. Trampoline, nicht ausreichend befestigte Sichtschutz-Felder und anderes Material in Ihrem Garten gegen unerwünschte Flugversuche.
Kommen Menschen oder das Eigentum Dritter durch frei fliegende Gegenstände aus Ihrem Garten zu Schaden, so haften Sie für diesen!
Wer mehr wissen möchte:

