Gebühr für Wertermittlung steigt auf 50 Euro
Wir möchten hiermit all unsere Mitglieder informieren, dass die vom Stadtverband berechnete Gebühr für die Wertermittlung zum 1. Januar 2023 erhöht wurde und nun 50,00 Euro beträgt.
Die Notwendigkeit einer Wertermittlung bei Abgabe eines Pachtgartens, für deren Kosten der Alt-Pächter aufkommt, ist gesetzlich geregelt.
Sinn dieser Regelung ist es:
- den Wert einer Parzelle mit den darauf verbleibenden Anpflanzungen & Baulichkeiten zu bestimmen.
- die Ermittlung einer sozialverträglichen Ablösesumme, so dass weiterhin allen Bevölkerungsschichten die Möglichkeit auf einen eigenen Garten haben; wie bei der Pacht gelten hier nicht die Prinzipien des freien Marktes, sondern soziale Kriterien!
- den ordnungsgemäßen Zustand des Gartens (im Sinne der KGO & des BKleinG) bei Übergabe sicherzustellen (scheidender Pächter)
